
Classic Tax Diensteistungen und Preise Unfallschaden und was nun? Unfallschaden im Ausland Haftpflicht oder Kaskoschaden? Totalschaden Auslagenpauschale Bagatellschadensgrenze Die fiktive Abrechnung Miet- oder Ersatzwagen Nutzungsausfall ACHTUNG Schadenmanagement! Die 130% Grenze Rechtsbeistand Die Reparaturbescheinigung Restwert Wer hinten auffährt hat Schuld!? Wertminderung Wiederbeschaffungswert Oldtimergutachten Zustandsnoten für Oldtimer Checkliste für Oldtimer Oldtimerpreise Nutzungsausfall bei Oldtimern Wertminderung Oldtimer Wiederherstellungswert Wissenswertes Kundenfahrzeug des Tages Kontakt

Miet-oder Ersatzwagen
Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich den Anspruch auf Ersatz der Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturdauer oder für die Dauer der Wiederbeschaffung bei Totalschäden. Sie sind jedoch verpflichtet Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einzuholen. Sollten Sie einen Wagen zu überhöhten Preisen anmieten, müssen Sie die entstanden Mehrkosten selbst tragen. So der BGH in seinem Urteil:
BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05 und BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05 DAR 2006, 681 und 682