Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Unfallgeschädigte für ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler entrichten muss. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt der Sachverständige alle wertbeeinflussenden Faktoren wie z.B. den Grundwert, die Ausstattung, den Zustand, die Laufleistung, das Zubehör sowie die regionale Marktlage.
Gerade bei der Wiederbeschaffung von Oldtimern, Youngtimern, Szene oder Motorsportfahrzeugen können erhebliche Probleme auftauchen.
Nur mal so zum Nachdenken
Viele Oldtimerfans meinen für ihren "Liebling" natürlich nur das Beste gewählt zu haben und selbstverständlich ist nur das Beste für ihren "Liebling" auch gut genug. Sie haben natürlich ihren Oldtimer bei einer seriösen Versicherung auf Wiederbeschaffung versichert und sind auch gerne bereit die höhere Versicherungsprämie in Kauf zu nehmen. Sicher ist eben sicher! Im Schadensfall will natürlich niemand den Kürzeren ziehen und rundum gut versichert schläft es sich einfach ruhiger, sagt man. Doch was passiert eigentlich wenn man nach einer vermeintlichen erholsamen Nacht festellen muss, dass die heimische Garage am nächsten Morgen irgendwie leer ausschaut? Schock! Das Objekt der Begierde ist weg! Es war doch so selten, vielleicht sogar ein Einzelstück, ein Prototyp ein Szene-Auto oder ein berühmter Rennwagen. Alles Fahrzeuge, die nicht so ohne Weiteres wiederbeschafft werden können. Jetzt haben Sie ein Problem. Denn, wenn ein Oldtimer nicht wiederbeschafft werden kann, muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert auch nicht bezahlen und so landen wir wieder beim Marktwert. In dem Fall bekommen Sie leider auch nur diesen ausgezahlt.