Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter im Rahmen der Schadensabwicklung einen Rechtsanspruch wegen Wertminderung. Die Wertminderung ist ein erstattungspflichtiger Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Schädigers ebenfalls tragen muss. Die Wertminderung wird damit begründet, dass auch ein bereits instandgesetztes Unfallfahrzeug im Falle einer späteren Veräußerung einen niedrigeren Erlös erzielen könnte als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge. Der Minderwert wird im Unfallschadengutachten gesondert ausgewiesen.
Liebhaberfahrzeuge
Mit der längst überfälligen Entscheidung hat des LG Berlin am 25.06.2009 (41 S 15/09) einem 11 Jahre alten Fahrzeug mit einer Gesamtlaufleistung von 183.000 km eine merkantile Wertminderung in Höhe von 450,00 Euro zugesprochen. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um ein überdurchschnittlich, scheckheftgepflegtes und unfallfreies Fahrzeug im Erstbesitz.