Kfz-Gutachter Bochum. Kfz-Sachverständiger Bochum

Auffahrunfall, wer ist nun schuld?

Auffahrunfall - Wer auffährt hat Schuld?!


Ein Moment Unaufmerksamkeit und schon sitzt man dem Vordermann im Kofferraum. Meistens gilt dann: Wer auffährt ist schuld! Doch diese Faustregel ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei einem Auffahrunfall geht man in der Regel davon aus, dass der Auffahrende den Sicherheitsabstand zum Vordermann unterschritten hat, zu schnell unterwegs war oder sich im falschen Augenblick nach einem „Minirock" umdrehte. In solchen Fällen spricht für die Schuld des Auffahrenden der so genannte „Beweis des ersten Anscheins". Im Normalfall verhält sich der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr vorausschauend, er hält den nötigen Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und ist auf mögliche plötzlich eintretende Ereignisse vorbereitet. An einem Auffahrunfall muss nicht unbedingt immer der Auffahrende Schuld haben. Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und dadurch einen Unfall verursacht. Im Wortlaut des § 4 I StVO heißt es: „Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen." So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Bei einer Vollbremsung vor Kleintieren, die gerade die Straße überqueren, muss unter Umständen der Vordermann die Hälfte des Schadens tragen. Bei großen Tieren sieht das anders aus, hierbei haftet der Vordermann nicht. Begründet wird dieser Haftungsausschuss damit, dass eine Kollision mit einem größeren Tier gefährliche Folgen für den Menschen haben könnte.

 
 
Besucherzähler Quellcode