Autounfall im Ausland. Ersatz der Gutachterkosten

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Sie hatten einen Verkehrsunfall im Ausland?


Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im europäischen Ausland können unerwartete Komplikationen auftreten. Ist ein Einheimischer in diesen Verkehrsunfall verwickelt, erfolgt die Schadensregulierung nach ausländischem Recht.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn alle am Unfall beteiligten Personen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Hier gilt wiederum das deutsche Recht.


Ersatz der Gutachterkosten bei Verkehrsunfällen im Ausland


Obwohl die ausländischen Versicherungen ebenfalls ein Gutachten verlangen, so heißt es nicht automatisch, dass diese die Gutachterkosten auch übernehmen.
Wir empfehlen Ihnen speziell zu diesen Fragen Ihren Anwalt zu kontaktieren.
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