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Totalschaden:


Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall bekommt der Geschädigte nicht die Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des vom Sachverständigen ermittelten Restwertes erstattet.
Liegen die tatsächlichen Reparaturkosten nicht höher als maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, können sie dennoch das Fahrzeug reparieren lassen. Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug im Gesamten derart beschädigt wurde, dass eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus technischer Sicht nicht mehr möglich ist.


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Hierbei liegt mit Sicherheit ein Totalschaden vor!!!

 

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