Unfallschaden Rechtsbeistand nach einem Unfall, Verkehrsrecht.

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Achtung §§-Dschungel !


Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie als Geschädigter immer einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beauftragen. Die anfallenden Anwaltskosten trägt die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Nur Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten oder ob Sie auf ihn verzichten. Die Versicherung hat diesbezüglich kein Mitspracherecht. Ohne Rechtsbeistand könnte der Schaden zu Ihrem Nachteil reguliert werden.


Aber Vorsicht! Vorprozessuale Rechtsanwaltskosten werden jedoch nur dann erstattet, wenn diese erforderlich waren. Als erforderlich wird es angesehen, wenn Ihr Fall eine schwierige Sach- oder Rechtslage aufweist.


Sollte es sich bei der gegnerischen Versicherung zufällig um die HUK-Coburg handeln, sollten Sie besonders vorsichtig sein und lieber direkt einen Anwalt einschalten. In vielen Fällen ist eine vollständige Schadensregulierung ohne Anwalt faktisch unmöglich geworden.
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