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Die Wahl des Kfz-Sachverständigen:


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihnen freigestellt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Er sollte frei, unabhängig und unparteiisch arbeiten. Neben der Schadensaufnahme, der Beweissicherung und der Kalkulation des "sichtbaren" Schadens spielt auch die richtige Ermittlung der möglichen Wertminderung und die Berücksichtigung des Nutzungsausfalls eine gewichtige Rolle.
Sie sind immer bestens bedient, wenn Sie
nicht den versicherungseigenen Haussachverständigen (z.B. Dekra tätig für die HUK-COBURG) in Anspruch nehmen. Er ist schließlich bei der oder für die Versicherung tätig. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben, können Sie diesen wegen Befangenheit problemlos ablehnen.


Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.


Wählen Sie immer einen Sachverständigen mit Verstand!!!
Was Sie noch wissen sollten!


Nur die jahrelange Erfahrung des Kfz-Sachverständigen garantiert Ihnen das notwendige Höchstmaß an Kompetenz bei der Gutachtenerstellung. Der Sachverständige sollte neben seinem theoretischen Wissen auch über eine fundierte praktische Erfahrung im Kfz-Handwerk verfügen. Nur so kann er das genaue Ausmaß der Schäden definieren, die nötige Reparaturdauer festlegen, den finanziellen Aufwand der Instandsetzung richtig einschätzen und so den Schaden fehlerfrei kalkulieren. Die Mitgliedschaft des Sachverständigen in irgendeinem der zahlreichen Vereine (Verbände) ist eher sekundär und für Sie nicht von besonderer Bedeutung.








Der Erfolg liegt nicht in der Theorie, sondern ausschließlich in der praktischen Umsetzung!!!


Na dann mal los!


Das abgebildete Fahrzeug wurde von einem umstürzenden Baum mittig erfasst und in seiner Gesamtheit sehr stark beschädigt. Der Fahrzeugeigentümer war dennoch gewillt den stark beschädigten Mercedes mit gebrauchten Teilen wieder instandsetzen zu lassen.


Na dann mal los!
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