Unfallschaden, Wertminderung Unfall, Fahrerflucht, Reperaturbescheinigung

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Die Reparaturbescheinigung


Wird die Reparatur des Unfallfahrzeugs nicht in einer Fach-Werkstatt durchgeführt, sondern Sie beheben den Schaden in Eigenregie, so führen Sie bitte anschließend Ihr repariertes Fahrzeug Ihrem Kfz-Sachverständigen zwecks Bescheinigung der ordnungsgemäßen Reparatur vor. Sie erhalten von ihm eine sogenannte Reparaturbescheinigung. Diese dokumentiert die Qualität der durchgeführten Reparatur und dient als Nachweis für den Anspruch auf Nutzungsausfall.


Die Kosten hierfür können Sie ersetzt verlangen: Amtsgericht Aachen, Urteil v. 28.04.2005


Urteil:
Vorher
Nachher


Unreparierter Unfallschaden                                           Reparierter Unfallschaden

 

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