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Die magische 130% Grenze:


Wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert  Ihres Fahrzeugs um max. 30% übersteigen, können Sie ihr Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen. Sie müssen gewillt sein das Fahrzeug weiter nutzen zu wollen und die Reparatur muss nachweislich fachgerecht durchgeführt worden sein. Hierbei ist es Ihnen freigestellt, ob Sie die Reparatur selbst vornehmen oder aber das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.


Kontakt, bitte hier klicken.
Bei 130 ist Schluss!

 

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