"Ein Oldtimer ist doch auch nur ein ganz normales Fahrzeug." Das wird sich der eine oder der andere Sachverständige denken und sich fleißig in die Bewertung Ihres Oldtimers stürzen. Den technischen Zustand wird er vielleicht noch irgendwie einschätzen können. Das Fahrzeug ist zugelassen und kam aus eigener Kraft an. Es ist also technisch top! Der Lack ist gleichmäßig und glänzend. Das Fahrzeug ist also auch optisch top und die kleine Welle unten an der Tür interessiert doch sicherlich niemanden wirklich. Das Gefühl des Sachverständigen bestätigt zu guter Letzt noch die frische HU-Plakette, denn der Prüfingenieur irrt sich bekanntlich fast nie.
Er macht für Sie noch einige Fotos, verpackt Ihnen alles schön in eine repräsentative Mappe und macht Sie mit dem Ergebnis "Zustand Exzellent" rundum glücklich. Natürlich zahlen Sie zufrieden seine Rechnung in Höhe von 180 Euro pünktlich und freuen sich. Doch was bedeutet "Zustand Exzellent" für einen Außenstehenden, wie weit reicht seine oder auch Ihre eigene Phantasie? Hat der Sachverständige die seltenen Ronal-Kleeblatt-Felgen an Ihrem Kadett C Coupé GT/E überhaupt gesehen, hat er gemerkt, dass der C Coupé früher mal ein 16 S oder ein gewöhnlicher 1200-er Automatik war? Hat er die DBilas Ansaugbrücke, den Opel GT-Ventildeckel, das ZF-Getriebe, das Mantzel Fahrwerk, den 2,7 Liter Motor und die 45-er Weber DCOE erkannt? Was war mit der Gr.A Supersprint-Auspuffanlage oder dem klassischen Scheel Sitz? Wurde das Zubehör bei der Bewertung überhaupt berücksichtigt? Hat der Sachverständige den Wert des Fahrzeugs dadurch erhöht oder hat ihm das alles womöglich überhaupt nicht gefallen und er bewertete es sogar negativ? Denken Sie mal in Ruhe darüber nach. Die Oldtimerbewertung ist ein sehr sensibles Thema. Bei außergewöhnlichen Fahrzeugen helfen keine Preislisten, da jedes Fahrzeug über besondere Merkmale verfügt, die es einzigartig machen. Daher können die gängigen Preisnotierungen nur als grober Anhaltspunkt dienen und dürfen niemals als definitiv betrachtet werden. Problematisch ist, dass das Ganze durch das subjektive Empfinden des Gutachters bedingt ist. Entweder wird er Ihr Fahrzeug gut finden oder es gefällt ihm überhaupt nicht, irgendwo dazwischen liegt dann der Oldtimer-Sachverstand eines durchschnittlichen Allround-Sachverständigen. Entsprechend seinem persönlichen Geschmack wird dann auch die Bewertung Ihres Oldtimers ausfallen. So weit muss es aber erst gar nicht kommen. Wenn Sie es mit einem Oldtimer-Profi zu tun haben wird er Ihr Fahrzeug richtig und unmissverständlich nach den bekannten Prüfkriterien untersuchen. Eine für Sie nachvollziehbare Zustandsnote wäre dann das Ergebnis seiner Arbeit. Jetzt sollte er nur noch im Stande sein, der von ihm ermittelten Zustandsnote den richtigen Marktwert zuzuordnen und alles wäre für Sie zufriedenstellend erledigt.
Wenn an einem Oldtimer die Restaurierungsarbeiten bereits abgeschlossen sind und das edle Stück sich nun im vollen Glanze präsentiert, ist es sehr schwierig zu belegen, wie umfangreich und in welcher handwerklichen Qualität diese durchgeführt wurden. Abhilfe in solchen Fällen schafft das so genannte restaurierungsbegleitende Gutachten. Hierbei werden alle Abschnitte der Restaurierung durch einen speziellen Oldtimer Sachverständigen überwacht und dokumentiert. So entsteht Schritt für Schritt eine chronologische Dokumentation in Bild und Schrift. Doch seien Sie kritisch bei der Sachverständigenwahl, denn nicht jeder Prüfer im blauen, grünen oder auch roten Kittel versteht etwas davon. Begutachtungen von Restaurierungen gehören schließlich nicht zum Tagesgeschäft dieser Organisationen und überschreiten oft das technische Verständnis und das oldtimerspezifische Wissen mangels Erfahrung. Deshalb sollten Sie sich besser sofort an einen Oldtimer-Spezialisten wenden.
Die Oldtimer-Kurzbewertung
Ohne Bücken läuft auch hier gar nichts! Auch bei der günstigen Oldtimer-Kurzbewertung sollte sich der s.g. Oldtimer-Sachverständige von dem Zustand des Fahrzeugunterbodens überzeugt haben bevor er die Gesamtzustandsnote ermittelt. Zwar heißt es, dass nur eine grobe äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs vorgenommen wird, doch diese Aussage sorgt oft für Verwirrung. Was heißt eigentlich "äußerlich"? Eine grobe, äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges heißt, dass auch der Unterboden des zu besichtigenden Fahrzeugs von außen inspiziert werden müsste. Äußerlich umfasst also im Klartext alle von außen, ohne Demontage zugänglichen Stellen. Demnach gehört auch der Unterboden zu den von außen zugänglichen Stellen, da er auch ohne Demontage erreichbar ist und zwar egal, ob das Fahrzeug auf einer Bühne steht oder der Sachverständige darunter kriechen muss. Ohne die Untersuchung des Unterbodens ist die ermittelte Zustandsnote ungenau und bleibt sehr stark mit einem Restrisiko behaftet. Eine bessere Zustandsnote als "Zustand 3" dürfte in diesem Fall vom Sachverständigen nicht bescheinigt werden. Wie heißt es noch so schön: Oben hui, und unten pfui!
Sie haben Fragen, Anregungen, Sie sind mit Ihrem Oldtimer-Gutachten nicht zufrieden oder benötigen Hilfe? Kein Problem. Nach mehreren eigenhändig durchgeführten Oldtimer Komplettrestaurierungen, nach über 60.000 Oldtimerbewertungen und mehr als 35 Jahren Oldtimererfahrung, davon 25 Jahre im väterlichen Kfz-Meisterbetrieb und fast 12 Jahre hauptberuflich als Analyst- und Oldtimer-Sachverständiger bei der größten Oldtimer-Sachverständigenorganisation Deutschlands tätig kann ich Ihnen viele wertvolle Tipps aus der Praxis zu diesem Thema geben. Kontakt, bitte hier klicken
Tiefe Abgründe
Hier können Sie den desolaten Zustand des Kadett-Unterbodens in seiner vollen Pracht sehen. Trotz positiver Begutachtung als Oldtimer erlebte der neue Eigentümerer diese Überraschungen. Spätestens jetzt ist deutlich, warum der Sachverständige unter keinen Umständen auf die Begutachtung des Unterbodens verzichten darf. Und das unabhängig von der Art der Bewertung. Dass eine seriöse Fahrzeugbewertung aus der Entfernung allein anhand von Fotos erst recht unmöglich ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein.
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