Bagatellschaden, Unfallschaden, Haftpflichtschaden, Kfz-Sachverständigenverband,

Bagatellschaden Verkehrsunfall


Die Bagatellschadensgrenze bezieht sich ausschließlich auf die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten im Haftpflichtschadensfall. Im wesentlichen geht es darum, ob es für einen technischen Laien, davon geht man in der Regel beim Geschädigten erst einmal aus, ohne weiteres erkennbar sein muss, dass an seinem verunfallten Fahrzeug ein so genannter Bagatellschaden vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht davon auszugehen, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn die Reparaturkosten 750,00 € übersteigen.


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Hierbei handelt es sich sicherlich um keinen Bagatellschaden mehr!!!

 
 
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