Ihr Fahrzeug hat einen Unfallschaden? Bei uns sind Sie genau richtig! Nach einem Verkehrsunfall müssen erst die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen dokumentiert und die Spuren gesichert werden. Der Schadensumfang muss nach Herstellervorgaben kalkuliert und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden. Der Kfz-Sachverständige erstellt für Sie ein Unfallschadengutachten. Das Gutachten reichen entweder Sie selbst, Ihr Anwalt oder Ihr Kfz-Sachverständigenbüro bei der gegnerischen Versicherung ein. Die Kosten des Gutachtens gehören nach der geltenden Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen.
Achtung! Ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt reicht für die vollständige Regulierung leider nicht aus. Darüber hinaus hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion.
Achtung! Niemals die gegnerische Versicherung um Hilfe bitten. Die Versicherungen "regulieren" dann in die eigene Tasche!
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